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Das Strafrecht im «Kanun von Lekë Dukagjini»

Der albanische Ausdruck für das Gewohnheitsrecht der Albaner ist Kanun. Dieses Wort ist aus dem Sumerischen (gi, Rohr) über das Akkadische (qanu, Rohr) ins Hebräische (qane, Rohr) entlehnt und von da aus ins Griechische (kanna,  Rohr) übernommen worden und wurde zu kanon weitergebildet und bedeutet «Regel, Norm».

 

Die Hauptbedeutung des Kanun auf Albanisch ist das Gewohnheitsrecht. Die Quellen des Gewohnheitsrechts der Albaner sind: Kanuni i Skënderbeut, Kanuni i Malsisë së Madhe, Kanuni i Labërisë, Kanuni i Lekë Dukagjinit (KLD). In dieser Arbeit werde ich das bekannteste Gewohnheitsrecht der Albaner bzw. das Strafrecht im Kanun von Lekë Dukagjinit (KLD) behandeln.
Die Aufnahme des KLD in schriftlicher Form aus mündlicher Überlieferung wurde vom Franziskaner Shtjefën Gjegjovi von Kosova gemacht. Die von ihm gesammelten Rechtssatzungen begann er im Jahre 1913 in der Zeitschrift der albanischen Franziskaner Hylli i Dritës zu veröffentlichen. Nach seiner Ermordung durch Serben am 14.10.1929 systematisierten andere Franziskaner das hinterlassene Material und veröffentlichten es unter «Kanuni i Lekë Dukagjinit». Das Gewohnheitsrecht «Kanuni» war in 1263 §§ und in zwölf Bücher eingeteilt. Der Kanun regelte sowohl zivilrechtliche- als auch strafrechtliche Fragen. Dieser Kodex war gleichzeitig die eigentliche albanische Verfassung für viele Jahrhunderte bis zum Zweiten Weltkrieg.

 

Das Gewohnheitsrechtnarration der Gegenwart vgl. Das Gewohnheitsrecht im deutschen Arbeitsrecht