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Die albanische Tradition der Vermittlung

In der Fachliteratur wird beschrieben, wie Konflikte im alten Griechenland zwischen den Stadtstaaten durch die Vermittlung anderer Städte beigelegt wurden. Auch in der Bibel finden sich Ratschläge zur informellen, außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch Dritte.

Von Zef AHMETI (MA)

Die Kirche und die Geistlichen im Mittelalter haben in Europa eine wichtige Rolle in der Frage der Konfliktregulierung innegehabt. Mancherorts ist deren Einfluss heute noch sehr stark. In der Literatur werden sowohl China als auch Japan als Gesellschaften mit einem am weitesten verbreiteten Mediationsgedanken genannt. Auch Volksstämme Afrikas werden als Beispiel angeführt. Andere Beispiele von Mediationsverfahren wurden in Dörfern in Jordanien, Lateinamerika und Spanien beobachtet. Im vorliegenden Artikel wird die alte, albanische Vermittlungstradition präsentiert.

Das albanische Gewohnheitsrecht hat seine Wurzeln in der illyrischen Epoche. Mit der Zeit hat es sich neue Elemente, gemäß den Einflüssen der herrschenden Mächte im albanischsprachigen Raum, angeeignet. Rom und Byzanz, Habsburg, Venedig und Osmanen setzten über zwei Jahrtausende nicht nur die machtpolitischen Rahmenbedingungen auf der Balkan-Halbinsel. Sie vermittelten auch die für die Oberschicht  estimmenden kulturellen Normen und sie regten jene epochalen, politischgesellschaftlich kulturellen Transformationsprozesse an, in denen sich lokale Varianten eines balkanischen Kulturraums  ausbildeten. Auch in der albanischen Gesellschaft verschmelzen abendländische und byzantinische, europäische und orientalische Kulturelemente. Ihre Auswirkungen werden vor allem in der Volkskultur, in der Volkssprache und in der Volksdichtung, im Brauchtum und in den Rechtsvorstellungen sichtbar.

Im deutschsprachigen Raum wird die Mediation als Mittel verstanden, um in sozialen Konflikten zu vermitteln. Das wird mit verschiedenen Lebensbereichen und Kulturen in Verbindung gebracht. Der Ursprung des Begriffes M ediation liegt eigentlich in der Antike, in der Rechtssphäre der Griechen, wie auch im Lateinischen.